Rechtsübersetzungen

Juristische Übersetzungen bergen viele Fallen und große Schwierigkeiten, denn hier kommen nicht nur sprachliche Hürden sondern auch Unterschiede zwischen den meist traditionell gewachsenen Rechtssystemen zum Tragen.

Formulierungen verlangen selbst innerhalb einer Sprache größte Vorsicht. Als bloßes Beispiel in der deutschen Rechtssprache seien hier die Begriffe Besitz und Eigentum genannt.

Sprachübergreifend müssen solche Unterschiede entweder erklärend oder mit rechtlich eindeutiger Terminologie übersetzt werden. Eine weitere Anforderung besteht darin, die äußeren Formen eines juristischen Textes beizubehalten (z. B. Paragraph 3, Abs. 4, Satz 2). Torsten Schnabel von IMASoL Translations übersetzt regelmäßig für die Berliner Gerichte. Profitieren Sie von seiner Erfahrung und der des Teams. 

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